Fachgerechte Entsorgung asbesthaltiger Eternitplatten, Wärmedämmungen und Naturschieferverkleidungen.
Beim Umgang und bei der Entsorgung von Asbest (Asbestsanierung) und asbesthaltigen Baustoffen muss sichergestellt sein, dass keine Gesundheits- oder Umweltgefährdung durch freiwerdende Asbestfasern auftreten kann. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber strenge Vorschriften erlassen, welche beim Umgang mit Asbest genauestens eingehalten werden müssen.
Das erforderliche Fachwissen im Umgang mit Asbest erwerben unsere Mitarbeiter auf staatlich anerkannten Lehrgängen.
Unser Betrieb ist für diese Arbeiten zertifiziert
nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4.
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